Nur in begründeten Fällen können die lohnsteuerlichen Daten zur Vermeidung unbilliger Härten auch in einer anderen auswertbaren Form bereitgestellt werden.
Die amtlich vorgeschriebene DLS ist ein Standarddatensatz mit einer einheitlichen Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern. Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.bund.de zum Download bereit.
Quelle | BMF-Schreiben vom 26.5.2017, Az. IV C 5 - S 2386/07/0005: 001, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 194839