bauernblatt 03/2020
Die Biene im Steuerrecht
Die Biene ist zurzeit in aller Munde. Laut aktueller Statistik des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.), Stand Dezember 2018, erstreckt sich das Sammelgebiet eines Bienenvolkes auf 50 km2, welches somit in etwa das Innenstadtgebiet von Köln umfasst. Für 500 g Honig müssen Arbeiterbienen rund 40.000-mal ausfliegen und dabei eine Flugstrecke von rund 120.000 km zurücklegen.
Viele Landwirte sind, neben ihrem eigentlichen landwirtschaftlichen Betrieb, Imker und tragen so zum Erhalt der Bienen bei. Doch was bedeutet Imkerei eigentlich?
Ein Imker züchtet, hält und vermehrt Honigbienen. Zusammen ernten Imker laut D.I.B. in Deutschland jährlich zwischen 15.000 und 25.000 t Honig. Der durchschnittliche Honigverbrauch eines Deutschen liegt bei 1,1 kg je Kopf. Der Verkauf von Honig kann somit entsprechende Gewinne mit sich bringen, welche unter bestimmten Voraussetzungen zu versteuern sind.
Aus diesem Grund sollen hier die steuerlichen Pflichten eines Imkers nahegebracht werden.
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