Leistungen für Medizinische Versorgungszentren
Seit der Neuregelung vom 16. Juli 2015 bietet das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zahlreiche neue Gestaltungsmöglichkeiten. Medizinische Versorgungszentren rücken dadurch in den Fokus der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und stellen eine interessante Alternative zu den bisherigen Kooperationsformen dar.
Besonders geeignet sind MVZ für Berufsausübungsgemeinschaften und Einzelpraxen mit angestellten Ärzt*innen. Dies betrifft gleichermaßen steuerliche und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte. Doch wo liegen die Vorteile? Welche Nachteile sollten Sie beachten?
Wir beraten Sie gern zur Rechtsform und allen steuerlichen Fragen rund um die MVZ.