Aktuelles

Im Monat März 2025 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.

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Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahme ist am 1.1.2025 in Kraft getreten und bis Ende 2025 befristet. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch, der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025.

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Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für 2025.

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„Sofern im Vorjahr die Inflationsausgleichsprämie (IAP) gemäß § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (in welcher Form auch immer) vom Arbeitgeber gezahlt wurde, sind anschließende Lohnerhöhungen unschädlich, sofern diese auf einer gesonderten Vereinbarung beruhen. Erst recht kann nichts anderes gelten, wenn die anschließende Gehaltserhöhung auf einer neuen Entscheidung des Arbeitgebers beruht. Von daher ist es unerheblich, ob Lohnerhöhungen noch im Zeitraum der IAP oder unmittelbar danach vereinbart werden.“ Das hat das Bundesfinanzministerium dem Deutschen Steuerberaterverband auf Nachfrage mit Schreiben vom 23.12.2024 mitgeteilt.

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Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

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Seit 2025 kann die Kleinunternehmerregelung auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen hierfür regelt § 19a UStG „Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat.“ Weitere Informationen finden interessierte Unternehmer auch im Onlineportal des für dieses Verfahren zuständigen Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

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Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum 1.1.2025 an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Mit dieser Änderung bleiben die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert steuerfrei. Zur Gültigkeit von Bescheinigungen nach altem Recht hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern geäußert.

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Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum 2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 erforderlich ist.

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Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sogenannte Wohnraumoffensive steuerlich gefördert. Eine Sonderabschreibung nach § 7b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln nicht möglich. Allerdings haben die Steuerpflichtigen Revision eingelegt.

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Durch § 35c Einkommensteuergesetz ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden möglich. Für deren Geltendmachung ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich. Zum 1.1.2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster zurückgreifen.

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Auch wenn das Kind eine Kranken- oder Pflegeversicherung abgeschlossen hat und somit Versicherungsnehmer ist, können die Eltern die Beiträge in ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen. Das ist bei der anstehenden Steuererklärung für 2024 zu beachten.

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Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden und damit der anderslautenden Sichtweise des Finanzgerichts Düsseldorf widersprochen.

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Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

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Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 im Entwurf vor.

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Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag (bis 2014: Freigrenze) von je 110 EUR pro Arbeitnehmer. Das heißt: Bis zu diesem Betrag fallen keine Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Kosten für einen Bustransfer zu einer Jubilarfeier bei der Gesamtkostenermittlung außer Betracht bleiben.

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Wird beim Kauf einer Mietimmobilie ein Gesamtkaufpreis festgelegt, ist zu beachten, dass der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen ist.

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Unter gewissen Voraussetzungen sind Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzbar.

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